03172 Schenkendöbern Schulweg 3A

Hausordnung der Grünen Grundschule Grano ab 17.10.2024


Für ein rücksichtsvolles und tolerantes Miteinander aller Schulangehörigen werden in der Hausordnung Regelungen getroffen, mit dem Ziel, ein gemeinsames Lernen, Lehren und Leben zu fördern.


Unser Schulgrundsatz lautet:

Begegne anderen so, wie du selber behandelt werden möchtest!


I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft


  1. Ich gehe freundlich und respektvoll mit allen um.
  • Ich grüße in der Schule alle Erwachsenen.
  • Mit den Worten BITTE und DANKE kann ich umgehen
  • Bedrohungen, Beschimpfungen und körperliche Gewalt treffen in unserer Schulgemeinschaft auf NULL Toleranz.


2. Ich bin für mich und mein Handeln verantwortlich und verletze niemanden.

  • Vereinbarte Regeln halte ich ein.
  • Das Rennen und Ballspielen ist im gesamten Schulhaus untersagt.
  • Das Werfen von Steinen, Kastanien und Schneebällen ist gefährlich und somit untersagt.
  • Ich übernehme Verantwortung für meine Sachen.
  • Das Eigentum von Mitschülern sowie Schuleigentum achte ich und vermeide Beschädigungen. Im Schadensfall – gewollt oder ungewollt – muss ich mit Konsequenzen rechnen.
  • Der Umgang mit Zigaretten, Alkohol und Drogen ist an unserer Schule verboten.
  • Wenn ich für den Weg zur Schule mein Fahrrad nutze, achte ich darauf, dass dieses verkehrssicher ist und ich mit einem Fahrradhelm unterwegs bin. Dies dient meiner Sicherheit und wird von der Schule dringend empfohlen.
  • E-Roller sind für den Schulweg und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt.
  • Ich weiß, dass Fahrräder auf dem Schulweg und im Schulgelände nicht durch den Schulträger versichert sind.
  • Sanitäre Einrichtungen, Garderoben, die Schulbibliothek, Klassenzimmer und den Speiseraum verlasse ich sauber.
  • Ich achte auf Händehygiene beim Benutzen sanitärer Anlagen sowie beim Essen.


 3. Ich bin pünktlich und ordentlich.

  • Ich erscheine spätestens 07:35 Uhr zum Unterricht im Klassen- oder Fachraum. Fahrschüler sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn ihr Bus laut Fahrplan eine spätere Ankunftszeit angegeben ist.
  • Meine Sachen hänge ich an die Garderobe.  Die Klassen 1 – 4 tragen im Schulhaus Hausschuhe. Für die 5. und 6. Jgst. werden klassenbezogene Absprachen geduldet.
  • Ich nutze die bereitgestellten Behälter im Klassenzimmer zur Mülltrennung.
  • Nach Unterrichtsschluss verlasse ich meinen Arbeitsplatz sauber und nehme alle meine Arbeitsmittel mit.


4. Ich störe keinen beim Lernen.

  • Unterrichtszeit ist Lernzeit. Diese nutze ich für mich, um Lernerfolge zu sichern.
  • Nach dem Betreten des Raumes bereite ich mich an meinen Arbeitsplatz auf den Unterricht vor.
  • Für die Vollständigkeit meiner Arbeitsmittel bin ich verantwortlich. Fehlende Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben zeige ich vor Unterrichtsbeginn bei den Lehrkräften an.


II. Schulorganisation


Unterrichts- und Pausenzeiten


Klasse 1 – 2: 07:45 – 09:15 Uhr 1. und 2. Stunde im Block

09:15 – 09:45 Uhr Frühstückspause mit anschließender Hofpause

09:50 – 10:35 Uhr 3. Stunde

10:45 – 11:30 Uhr 4. Stunde

11:40 – 12:25 Uhr 5. Stunde


Klasse 2 – 6: 07:45 – 08:30 Uhr 1. Stunde

08:35 – 09:20 Uhr 2. Stunde

09:20 – 09:45 Uhr Frühstückspause mit anschließender Hofpause

09:50 – 10:35 Uhr 3. Stunde

10:45 – 11:30 Uhr 4. Stunde

11:30 – 11:55 Uhr Mittagspause

12:00 – 12:45 Uhr 5. Stunde (5. und 6. Stunde im Blockunterricht)

12:45 – 13:30 Uhr 6. Stunde

13:35 – 14:20 Uhr 7. Stunde


  • Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist Pflicht.
  • Bei Krankheit muss bis 08:00 Uhr mindestens eine telefonische Entschuldigung durch die Eltern erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung für die gesamte Fehlzeit muss von den SuS am ersten wieder anwesenden Schultag der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
  • Eine Freistellung vom Unterricht ist schriftlich unter Angabe von Gründen durch die Eltern beim Klassenleiter oder bei der Schulleitung rechtzeitig zu beantragen.
  • Melde- und mitteilungspflichtige Infektionskrankheiten, die im Infektionsschutzgesetz des Landes Brandenburg aufgeführt sind, sind in der Schule zu melden und bedürfen einer Gesundschreibung durch den Arzt. Es gelten jeweils die aktuellen Vorschriften für und durch das Gesundheitsamt.

Beim Befall von Kopfläusen ist eine Erklärung über eine sachgerecht durchgeführte     Behandlung zur Vorlage in der Schule abzugeben. Das Formular wird vonder Schule zur Verfügung gestellt.

  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Feuerzeug usw.) werden nicht mit in die Schule gebracht.
  • Alle Kommunikationsgeräte (Handys, Smartwatches usw.) sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und im Schulranzen.
  • Sollten Geräte zu Bild- bzw. Tonaufnahmen (Handys, Smartwatches) während des Schulbetriebes im gesamten Schulbereich unerlaubt benutzt werden, werden diese umgehend eingezogen und die Eltern müssen sie in der Schule abholen. Bei wiederholten Verstößen droht eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme. Eine Ausnahme besteht, wenn sie in Abstimmung mit der Lehrkraft gezielt im Unterricht eingesetzt werden.
  • Das Schulgelände darf während der gesamten Schulzeit nicht unerlaubt verlassen werden.
  • Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und der nächst mögliche Bus zu nutzen.
  • Das Mitbringen von größeren Geldbeträgen und Wertsachen (Uhren, Schmuck u. ä.) sollte unterbleiben, da es für Schäden u. ä. keine Haftung seitens des Schulträgers gibt. Vor dem Sportunterricht sind Uhren und jeglicher Schmuck abzulegen. Beim Sportunterricht wird geeignete Turnkleidung getragen.


III. Sicherheitsrelevante Festlegungen


  • Alle Fenster sind in den Pausen nur anzukippen. Für ausreichend Frischluft in den Zimmern während des Unterrichtes ist die jeweils unterrichtende Lehrkraft verantwortlich.
  • In begründeten Verdachtsfällen bei Verstößen gegen die Hausordnung (gefährliche Gegenstände, Handys, Smartwatches) sowie Diebstahlsäußerungen durch SuS ist die Schulleiterin oder ihre ständige Vertretung befugt, die Mappe sowie die weiteren persönlichen  Gegenstände eines Kindes im Beisein einer weiteren Lehrkraft auspacken zu lassen.
  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt ohne Genehmigung auf dem Schulgelände und im Schulhaus untersagt. Sie haben in jedem Fall ihre Absicht im Sekretariat zu erklären.
  • Bestandteil dieser Hausordnung sind ebenfalls die Fachraumordnungen, die Sporthallenordnung sowie der Alarm- und Notfallplan der Schule.


IV. Sonstiges


1. Das Hausrecht wird von der Schulleiterin ausgeübt.

2. Änderungen der Hausordnung beschließt die Schulkonferenz.

3. Die Hausordnung tritt ab 17.10.2024 in Kraft.

4. Diese Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 16.10.2024 beschlossen.

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